Bauerwartungsland

Als Bauerwartungsland, werden Flächen bezeichnet die nach ihren Grundstücksmerkmalen eine Bebaubarkeit in absehbarer Zeit erwarten lassen. Wenn ein Grundstück als Bauerwartungsland verkauft wird, ist das aber keine Garantie, dass es jemals zu Bauland wird. Die Umwandlung obliegt außschließlich der Gemeinde.

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