Denkmalschutz

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu ehalten und dafür zu sorgen, dass sie nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die Bayerische Verfassung hat dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen wie die staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter. Am 1. Oktober 1973 ist das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Es hat der Denkmalpflege in Deutschland einen außerordentlichen Aufschwung gebracht.

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