Geschoßflächenzahl (GFZ)

Die Geschoßflächenzahl (GFZ) gibt das Verhältnis der gesamten Geschoßfläche aller Vollgeschoße zur Grundstücksgröße an. Dazu sind die Aussenmaße der Geschoße maßgeblich. Bei einer Grundstücksgröße von 1000 m² und einer GFZ von 0,8 ist eine Bebauung mit 800 m² Bruttogeschoßfläche zulässig.

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