Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen. Hierfür bedarf es eines berechtigten Interesses. Ein berechtigtes Interesse hat zum Beispiel immer der Eigentümer und auch derjenige, zu dessen Gunsten eine Grundschuld, Hypothek, ein Wegerecht oder Wohnrecht eingetragen ist. Auch die Kaufinteressenten haben ein Recht auf Einsicht, wenn eine ernsthafte Kaufabsicht nachgewiesen werden kann. Am einfachsten ist es aber, wenn man eine Vollmacht vom Eigentümer vorlegen kann.

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