Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist in der Regel im geltenden Bebauungsplan ausgewiesen. Sie gibt an, wieviel Prozent eines Grundstücks überbaut werden darf. Bei einem 1000 m² großen Grundstück mit einer GRZ von 0,7 dürfen 700 m² überbaut werden.

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