Gutachterausschuss

Die Gutachterausschüsse wurden in Deutschland mit dem Wegfall des Preisstopps nach dem 2. Weltkrieg und der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) 1960 eingeführt. Zu den zentralen Aufgaben der Gutachterauschüsse gehört die Ableitung von Bodenrichtwerten, um damit die Transparenz am Grundstücksmarkt zu gewährleisten und den Spekulationsblasen entgegen zu wirken. Die Gutachterausschüsse sind selbständige, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene Gremien, die gesetzlich verankert sind. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse, bis auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, sind ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedensten Fachgebieten im Bereich der Immobilienwertermittlung.

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